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DHBW Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen

Nutzungsbedingungen für die Bewerberbörse der DHBW Villingen-Schwenningen

Zweck der Bewerberbörse

Durch die Bewerberbörse sollen Bewerberinnen und Bewerber für duale Studiengänge mit unseren Dualen Partnern in Kontakt gebracht werden, so dass letztlich ein Studienvertrag geschlossen und ein duales Studium an der DHBW Villingen-Schwenningen aufgenommen wird. Bewerberinnen und Bewerber tragen in ihr Profil relevante Informationen ein, anhand derer die ausbildenden Unternehmen und sozialen Einrichtungen beurteilen können, ob eine Zusammenarbeit infrage kommt. Die Dualen Partner können über eine eingebaute Nachrichtenfunktion mit den ausgesuchten Bewerberinnen und Bewerbern in Kontakt treten.

Zugang zur Bewerberbörse

Der Zugang zu den Funktionen der Bewerberbörse erfordert ein Benutzerkonto und ist kennwortgeschützt. Ohne ein Benutzerkonto beschränkt sich die Nutzung der Bewerberbörse auf die öffentlich zugänglichen Webseiten mit der Beschreibung des Dienstes.

Nutzungsberechtigung für das Anlegen eines Bewerberprofils

Wenn Sie über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung verfügen und Interesse an einem Studium bei der DHBW Villingen-Schwenningen haben, dürfen Sie diesen Dienst kostenlos in Anspruch nehmen und ein Bewerberprofil anlegen. Anderen Personen ist die Nutzung untersagt.

Angaben im Profil können durch die Nutzerin bzw. den Nutzer jederzeit angepasst werden.

Nutzungsberechtigung für Duale Partner

Duale Partner der DHBW Villingen-Schwenningen haben automatisch eine Nutzungsberechtigung für diesen Dienst. Ansprechpartner der Unternehmen und sozialen Einrichtungen werden von der DHBW Villingen-Schwenningen angeschrieben und erhalten ein Benutzerkonto. Sollte dies für Ihr Unternehmen oder Ihre soziale Einrichtung noch nicht erfolgt sein, so schreiben Sie bitte eine E-Mail an bewerberboerse@dhbw-vs.de.

Nutzung der Bewerber-Daten durch die Dualen Partner

Mit der Anmeldung bei der Bewerberbörse sichern die Dualen Partner zu, die Daten der Bewerber ausschließlich zu nutzen, um konkrete Ausbildungsstellen in Zusammenhang mit einem dualen Studium zu besetzen. Eine Nutzung für andere Zwecke und eine Weitergabe an Dritte ist verboten. Die Dualen Partner sichern die Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu; insbesondere müssen Bewerberdaten, die nicht zu einer Einstellung geführt haben, umgehend vernichtet werden.

Allgemeine Verhaltensregeln für Bewerberinnen und Bewerber

Mit dem Anlegen eines Bewerberprofils werden die nachfolgenden Verhaltensregeln anerkannt:

  • Jede Person darf nur ein einziges Profil anlegen.
  • Die Angaben im Bewerberprofil müssen wahrheitsgemäß sein. Sie müssen sich ausschließlich auf die genannte Person beziehen und durch den Nutzer selbst eingetragen werden. Eine Profilpflege durch Dritte ist nicht gestattet.
  • Das Bewerberprofil muss gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden. Anmeldeinformationen dürfe nicht weiter gegeben werden.
  • Es darf kein Versuch unternommen werden, auf andere Bewerberprofile oder sonstige Bereiche der Bewerberbörse Zugriff zu erhalten.
  • Alle anwendbaren gesetzlichen Regelungen sind strikt einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen zum Schutz von Urheberrechten und sonstigem geistigen Eigentum, dem Recht am eigenen Bild, von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von sonstigen vertraulichen Informationen.
  • Die Kommunikation über die Nachrichtenfunktion muss höflich und sachlich erfolgen. Anfragen von  Unternehmen und sozialen Einrichtungen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen zu beantworten.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Verhaltensregeln behält sich die DHBW Villingen-Schwenningen vor, Bewerberprofile ohne vorherige Ankündigung zu löschen und den Zugang zu deaktivieren.

Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, haben Ausbildungspartner die Möglichkeit, auffällige Profile zu melden. Diese werden anschließend von der DHBW Villingen-Schwenningen einer Überprüfung unterzogen. Die DHBW Villingen-Schwenningen wird ebenfalls stichprobenartige Prüfungen einzelner Bewerberprofile vornehmen. Fake- und Witzprofile werden umgehend gelöscht. Eine weitergehende Verfolgung missbräuchlicher Nutzung ist ausdrücklich vorbehalten.

Überprüfung und Validierung der angegebenen Mailadresse

Für das Anlegen des Bewerberprofils wird das so genannte Double Opt-In–Verfahren eingesetzt. Dies bedeutet, dass nach dem initialen Anlegen des Benutzerkontos eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an die angegebene Mailadresse gesendet wird. Nur bei Aktivierung des Links wird das Benutzerkonto und damit das Bewerberprofil angelegt. Damit ist sichergestellt, dass die angegebene Mailadresse zur Kommunikation verwendet werden kann.

Zustimmung zur Datenverarbeitung

Mit dem Anlegen eines Bewerberprofils und der weiteren Nutzung dieses Angebotes stimmen Bewerberinnen und Bewerber der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten und dem Zugriff durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ausbildungspartnern der DHBW Villingen-Schwenningen sowie durch Administratoren der DHBW Villingen-Schwenningen wie in den folgenden Abschnitten beschrieben zu.

Mit der Nutzung des angebotenen Firmenprofils und der Anmeldung an der Webseite stimmen die Vertreter der Dualen Partner der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten durch Administratoren der DHBW Villingen-Schwenningen wie in den folgenden Abschnitten beschrieben zu.

Einzelheiten über die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten sind den den Datenschutzhinweisen für die Bewerberbörse zu entnehmen.

Unterschied zwischen Deaktivieren und Löschen des Bewerberprofils

 Wenn Sie Ihr Bewerberprofil deaktivieren, ist es nicht mehr für Duale Partner sichtbar, kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden.

Wenn Sie Ihr Bewerberprofil löschen, sind Ihre personenbezogenen Daten unwiderruflich gelöscht.

Automatische Löschung von Bewerberprofilen

Um die fortlaufende Aktualität der Bewerberbörse zu gewährleisten, werden Bewerberprofile nach 150 Tagen automatisch gelöscht